Die Deutsche Bahn (DB) greift bei der Sicherheit auf ihren Verkehrsknotenpunkten durch: Ab Donnerstag, den 15. Oktober 2026, gilt an allen rund 5.700 DB-Bahnhöfen in Deutschland ein flächendeckendes Alkoholkonsumverbot. Damit schließt der Konzern eine schrittweise Umstellung ab, die in den vergangenen Monaten bereits an zahlreichen Großbahnhöfen wie Nürnberg, München, Köln, Hamburg und zuletzt Berlin erprobt und umgesetzt wurde.
Die neue Regelung untersagt das Trinken von alkoholischen Getränken auf dem gesamten Bahnhofsgelände, einschließlich der Bahnsteige und Empfangshallen. Das Verbot greift über das Hausrecht der Bahn rund um die Uhr.
Von der Neuerung ausgenommen bleibt die lokale Bahnhofsgastronomie. In Restaurants, Kneipen und Bars auf dem Bahnhofsgelände darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt und konsumiert werden. Auch der Kauf von alkoholischen Getränken in den Bahnhofsgeschäften sowie der reine Transport in verschlossenen Behältnissen oder im Reisegepäck ist weiterhin gestattet.
Die Deutsche Bahn begründet den Schritt mit einer Erhöhung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Reisende sowie des Schutzes der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach Angaben des Konzerns zeige sich an stark frequentierten Bahnhöfen immer wieder ein direkter Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholkonsum, Verschmutzungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Die Einhaltung des Alkoholkonsumverbots soll durch verstärkte Kontrollgänge der DB Sicherheit sowie in Kooperation mit der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen droht Personen zunächst ein Platzverweis. Wer sich der Anweisung wiederholt widersetzt, muss mit einem förmlichen Hausverbot rechnen.
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