NEWS5 nutzt Künstliche Intelligenz, um journalistische Arbeit zu unterstützen, Abläufe zu verbessern und neue redaktionelle Angebote zu entwickeln. KI-Werkzeuge ersetzen dabei nicht die journalistischen Kernleistungen: Themen finden, recherchieren, prüfen, einordnen, bewerten und verifizieren bleiben Aufgabe von Menschen. Die letzte Entscheidung über die Veröffentlichung von Inhalten trifft immer ein Mensch. Die journalistische und rechtliche Verantwortung liegt stets bei NEWS5. Eine KI ist weder Quelle noch Autor.
Diese Leitlinie setzt die Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung", insbesondere Artikel 50, anwendbar seit dem 2. August 2026) um. In mehreren Punkten verpflichtet sich NEWS5 bewusst zu strengeren Standards, als das Gesetz verlangt – etwa beim Verzicht auf KI-erzeugtes nachrichtliches Bild- und Videomaterial.
NEWS5 unterscheidet zwischen generativer KI und nicht-generativen KI-Technologien.
Generative KI erzeugt oder verändert Inhalte wie Texte, Meldungen, Bilder, Infografiken, Stimmen, Audio- oder Videosequenzen. Dazu gehören von Sprachmodellen formulierte Texte, vollständig synthetisch erzeugte Bilder und Stimmen sowie das generative Hinzufügen, Entfernen, Ersetzen oder Erweitern von Bild- und Videoinhalten.
Nicht-generative KI-Technologien analysieren, optimieren oder verarbeiten vorhandene Signale und Daten, ohne neue journalistische Inhalte zu erzeugen – etwa automatische Belichtungssteuerung, Aufhellung, Rauschreduzierung, Bildstabilisierung, Schärfung, Autofokus, Motiv- und Spracherkennung, Tonverbesserung, Transkription, Verschlagwortung und technische Formatierung. Maßgeblich ist die Funktion, nicht die zugrunde liegende Modellarchitektur: Auch Verfahren, die technisch auf generativen Modellen beruhen, gelten als nicht-generativ, solange sie keine neuen journalistischen Inhalte erzeugen und den Aussagegehalt der Vorlage nicht verändern – wie eine wortgetreue Transkription oder die Verschlagwortung von Material. Solche Verfahren sind häufig bereits in Aufnahmegeräten eingebaut. Ihr Einsatz allein macht eine Aufnahme nicht zu einem KI-generierten Inhalt. Entscheidend ist stets, ob der dokumentarische Aussagegehalt verändert wird.
Generative KI darf redaktionelle Arbeit unterstützen, etwa bei Recherche und Zusammenfassung von Material, bei Übersetzungen, bei Vorschlägen für Überschriften, Angebotstexte und Zusammenfassungen sowie bei sprachlicher Überarbeitung.
Jeder mit KI-Unterstützung entstandene Inhalt wird vor Veröffentlichung von der Redaktion inhaltlich geprüft: Fakten, Zahlen, Namen, Zitate und Quellen werden anhand verlässlicher Quellen kontrolliert. Die redaktionelle Verantwortung für jede Veröffentlichung trägt NEWS5. Damit erfüllt NEWS5 die Voraussetzungen der redaktionellen Verantwortung im Sinne von Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung.
Hat generative KI einen wesentlichen Anteil am veröffentlichten Inhalt, wird dies in der Meldung beziehungsweise im Angebot sichtbar gekennzeichnet – auch dann, wenn der Inhalt redaktionell geprüft wurde und eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht deshalb nicht besteht.
Vollautomatisierte Veröffentlichungen ohne Einzelprüfung sind nur in klar definierten, dokumentierten und zuvor freigegebenen Prozessen zulässig – etwa für die automatisierte Erstellung von Angebotstexten zu Foto- und Videomaterial, das NEWS5 seinen Kunden bereitstellt. Für jeden dieser Prozesse sind Verantwortlichkeiten, Kontrollmechanismen und die Möglichkeit zur sofortigen Aussetzung festgelegt. Automatisiert erstellte und veröffentlichte Meldungen werden immer als solche gekennzeichnet.
Im nachrichtlichen Kontext erzeugt oder verändert NEWS5 keine Fotos, Videos oder Audioinhalte mit generativer KI und verbreitet solches Material nicht als authentische Aufnahme. Personen, Gegenstände, Aussagen, Orte, Zeitpunkte oder Abläufe dürfen durch generative KI weder hinzugefügt noch entfernt noch inhaltlich verändert werden.
Einzige Ausnahme sind Illustrationen: KI-generierte Grafiken oder Symbolbilder dürfen verwendet werden, wenn sie klar als solche gekennzeichnet sind, nicht mit authentischem Nachrichtenmaterial verwechselt werden können und kein reales Nachrichtenereignis als vermeintlich echte Aufnahme darstellen.
Synthetische Stimmen realer Personen werden ohne deren Einwilligung oder eine eindeutige rechtliche Grundlage nicht verwendet; ihr Einsatz wird stets gekennzeichnet.
Technische Optimierungen wie Aufhellung, Stabilisierung, Schärfung oder Rauschreduzierung sind zulässig, sofern sie das tatsächlich aufgenommene Geschehen nicht verfälschen. Eine normale Kameraaufnahme bleibt auch dann authentisches Material, wenn das Aufnahmegerät übliche nicht-generative Verfahren verwendet. NEWS5 hat nicht in jedem Fall Einblick, welche Verfahren Hersteller geräteintern einsetzen; deren Nutzung allein führt nicht zu einer Kennzeichnung als KI-generierter Inhalt.
Werden KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte aus fremder Produktion – etwa Deepfakes – selbst Gegenstand der Berichterstattung, kann NEWS5 sie nach journalistischer Verifikation in geeigneter Form dokumentieren. Solche Inhalte werden klar als KI-generiert identifiziert, eingeordnet und mit einem entsprechenden Hinweis versehen, sodass zu keinem Zeitpunkt der Eindruck authentischen Nachrichtenmaterials entsteht.
Soweit technisch möglich, kennzeichnet NEWS5 die Herkunft von Bildern im IPTC-Feld Digital Source Type nach dem offiziellen IPTC-Vokabular.
Für ein Foto, das von einem Menschen mit einem Aufnahmegerät aufgenommen wurde, wird der Wert `digitalCapture` („Digital capture sampled from real life") verwendet – auch dann, wenn das Gerät übliche nicht-generative Verfahren wie Autofokus, automatische Belichtung, Stabilisierung oder Rauschreduzierung einsetzt. Für ein Foto, dessen Inhalt mit generativer KI ergänzt, entfernt, ersetzt oder erweitert wurde, wird der Wert `compositeWithTrainedAlgorithmicMedia` („Edited using Generative AI") verwendet. Für ein vollständig mit generativer KI erzeugtes Bild – bei NEWS5 nur als gekennzeichnete Illustration zulässig – wird der Wert `trainedAlgorithmicMedia` („Created using Generative AI") verwendet. Für eine Illustration oder Grafik, die von einem Menschen mit einem nicht-generativen Computerprogramm erstellt wurde, wird der Wert `digitalArt` („Digital Art") verwendet.
Der Wert „Edited using Generative AI" wird nicht allein wegen Aufhellung, Schärfung, Stabilisierung oder Entrauschung gesetzt. Soweit verfügbar, nutzt NEWS5 ergänzend Herkunftsnachweise nach dem C2PA-Standard (Content Credentials). Die technische Kennzeichnung in den Metadaten ergänzt die sichtbare Kennzeichnung – sie ersetzt sie nicht.
Vertrauliche Quellen, unveröffentlichte Recherchen, personenbezogene Daten und geschützte Inhalte werden nur in ausdrücklich freigegebenen Systemen verarbeitet. Quellenschutz, Datenschutz und Urheberrecht haben Vorrang.
Neue generative KI-Systeme und automatisierte Veröffentlichungsprozesse werden vor ihrem Einsatz geprüft und freigegeben. NEWS5 führt ein Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme. Mitarbeitende werden im sicheren und rechtskonformen Umgang mit KI geschult. Diese Leitlinie wird regelmäßig überprüft und an die technische und rechtliche Entwicklung angepasst.
NEWS5 setzt derzeit unter anderem folgende generative KI-Systeme als Assistenzwerkzeuge ein: ChatGPT (OpenAI) und Claude (Anthropic).