Am Donnerstag (19.03.2026) beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg-Fürth die Hauptverhandlung gegen zwei Klimaaktivistinnen im Zusammenhang mit einer Blockade-Aktion am Flughafen Nürnberg. Die Staatsanwaltschaft wirft den damals 24- und 28-jährigen Frauen vor, am 15. August 2024 frühmorgens ein Loch in den Sicherheitszaun geschnitten, sich Zutritt zum Gelände verschafft und sich auf dem Vorfeld zum Rollfeld festgeklebt zu haben. Dadurch wurde der Flugbetrieb vorübergehend vollständig eingestellt, mehrere Flüge konnten nicht starten oder landen, und sogar ein Rettungshubschrauber war betroffen.
Die Anklage umfasst Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Betriebs sowie Nötigung von 272 Passagieren, die stundenlang in den Flugzeugen warten mussten. Die Aktivistinnen, die der "Letzten Generation" zugerechnet werden, rechtfertigen ihre Aktion als zivilen Ungehorsam gegen den Klimawandel; ähnliche Proteste hatten in der Vergangenheit zu hohen Schadensersatzforderungen geführt, etwa 403.000 Euro an Airlines in einem Hamburger Urteil. Der Prozess wird vom Strafrichter geführt, eine Verurteilung könnte mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft enden, wobei entstandene Kosten wie Umsatzausfälle des Flughafens und Airlines bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
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