29.12.2025 - Waldsassen - News Nr.: 40007
Großangelegte Kontrolle an Grenze zu Tschechien: Zoll sucht und findet illegale Böller
Böller mit massiver Sprengkraft - Hohe Gefahr bei Explosion - Hohe Strafen und Entsorgungskosten - Dutzende Kilo illegale Böller sichergestellt "Zieht sich durch die Gesellschaft"

© NEWS5 / Lars Haubner

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In den Tagen vor dem Jahreswechsel herrscht am Grenzübergang Waldsassen zu Tschechien Hochbetrieb, doch das Interesse der Beamten gilt nicht nur dem regulären Reiseverkehr. Wie jedes Jahr zur Silvesterzeit verschärft der Zoll seine Kontrollen massiv, um die Einfuhr illegaler und brandgefährlicher Feuerwerkskörper zu unterbinden. Während das ganze Jahr über nach Schmuggelware wie Drogen oder unversteuerten Zigaretten gesucht wird, liegt das Augenmerk „zwischen den Jahren“ ganz gezielt auf nicht zugelassener Pyrotechnik. Viele Käufer lassen sich von der enormen Sprengkraft der tschechischen Böller locken, unterschätzen dabei jedoch das immense Sicherheitsrisiko und die rechtlichen Konsequenzen.

Die Experten des Zolls warnen eindringlich vor den sogenannten „Polenböllern“ oder tschechischen Fabrikaten ohne gültige CE-Kennzeichnung. Wer dennoch versucht, illegale Pyrotechnik über die Grenze zu bringen, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Da diese Gegenstände unter das Sprengstoffgesetz fallen, leitet der Zoll bei Verstößen konsequent Strafverfahren ein. Die sichergestellten Böller werden zudem nicht nur eingezogen, sondern müssen auf Kosten der Verursacher spezialisiert entsorgt werden. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt der Zoll allen Bürgern, bei der Silvesterausstattung ausschließlich auf zertifizierte Ware zu setzen und im Zweifelsfall lieber einmal mehr auf die Kennzeichnung zu achten.

Gleich zu Beginn der Kontrolle ging den Beamten ein durchaus dickerer Fisch ins Netz. Rund 50 Kilogramm illegaler Böller stellten sie in einem Fahrzeug sicher. Selbst wenn es legales Feuerwerk wäre, hätte der Fahrer ein Problem gehabt: "Bis 25 Kilo darf man im Auto transportieren. Ansonsten gilt die Gefahrgutverordnung für den Transport", sagt Günter Schnabel vom Zoll. Nicht jeder bringt Feuerwerk in diesen Mengen über die Grenze. Oft sind es einige Packungen für den Eigengebrauch. Aber auch das ist verboten und wird beschlagnahmt. Dabei kaufen nicht nur bestimmte Personengruppen ein, wie Günter Schnabel weiß: "Es sind in der Regel schon jüngere Leute, aber es zieht sich eigentlich durch die ganze Gesellschaft."

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