13.03.2019 - Hausen bei Würzburg - News Nr.: 15120
Fußgänger bezahlt Spaziergang über Autobahn mit seinem Leben
Lkw-Fahrer erkennt Passanten auf Höhe einer Rastanlage noch auf dem Seitenstreifen, kann Kollision aber nicht mehr verhindern - Unklar, wieso der Tote über die A7 wollte - Polizei mit eindeutigem Appell: "Es ist absolute Lebensgefahr als Fußgänger auf der Autobahn unterwegs zu sein!"

© NEWS5 / Merzbach

Fußgänger auf einer Autobahn und das noch bei Nacht ist eine Kombination, die selten gut ist und manchmal tragisch enden kann. So geschehen in der Nacht auf Mittwoch (13.03.2019) auf der A7. Ein 68-jähriger Lkw-Fahrer war mit seinem Lastzug auf der Bahn von Würzburg in Richtung Kassel unterwegs.

Wie die Polizei mitteilt, wollte nach derzeitigem Erkenntnisstand auf Höhe der Rastanlage "Riedener Wald" (Lkr. Würzburg) ein Mann die A7 überqueren. Er betrat den Seitenstreifen und wurde von der Zugmaschine des 68-Jährigen erfasst. Ein sofort hinzugerufener Notarzt konnte nichts mehr für den Mann tun. Dieser erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.

Die Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck versucht nun, die genaue Ursache für den Unfall zu ermitteln. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt befindet sich auch ein Sachverständiger an der Unfallstelle. "Generell ist es absolute Lebensgefahr als Fußgänger auf der Autobahn unterwegs zu sein", betont Bernhard Meyer von der Verkehrspolizei Werneck. "Sowohl auf dem Seitenstreifen, als auch ein Überqueren der Fahrbahn gehen überhaupt nicht!"

Immer wieder kommt es zu Vorfällen, bei denen Lkw- oder auch Autofahrer die Autobahnen versuchen zu überqueren. Manche sind auf der Suche nach Benzin, ander wollen an der Tankstelle noch Alkohol kaufen. In Franken starb zuletzt am 12. September 2018 auf der A9 bei Pegnitz (Lkr. Bayreuth) ein Mann auf gleiche Weise (siehe Archiv-Angebot: 14110). Viele bezahlen dieses waghalsige Manöver mit ihrem Leben. So auch im heutigen Fall, wobei die Hintergründe für den Spaziergang des Verstorbenen jetzt erst noch durch die Polizei geklärt werden müssen.


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