Nach etwas mehr als zwei Monaten ging der Prozess im Fall des tragischen Todes des 15-jährigen Maurice am Donnerstagnachmittag (17.01.2019) in Passau zu Ende. Im April 2018 hatte sich der Jugendliche mit einem anderen Kontrahenten verabredet, um einen Streit mit den Fäusten zu klären. Während des Kampfes hatten sich jedoch weitere Schaulustige eingemischt und wohl auf den mittlerweile zu Boden gegangenen Maurice eingeprügelt. Der Jugendliche erstickte an seinem eigenen Blut.
Im November begann der Prozess gegen zunächst sechs Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Dieser Tatvorwurf konnte während des Gerichtsverfahrens jedoch nicht bestätigt werden. Ein 18- und ein 22-Jähriger wurden währenddessen sogar wieder freigelassen. Der Ältere war in einem anderen Verfahren bereits verurteilt worden, der Jüngere habe laut Richterin als Organisator des Kampfes eine moralische Schuld, aber wohl nicht direkt eingegriffen.
Die vier übrigen Angeklagten erwarteten gestern ihr Urteil wegen gefährlicher Körperverletzungen. Gegen einen 25-Jährigen forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Er hatte während der Tat noch eine Schusswaffe bei sich. Die drei übrigen Jugendlichen sollten Jugendstrafen von einmal zwei Jahren auf Bewährung sowie zweimal zwei Jahren erhalten.
Die Anwälte von zwei jugendlichen Angeklagten sprachen sich hingegen für einen Freispruch aus. Bei dem dritten Jugendlichen plädierte der Verteidiger für Sozialstunden. Der Anwalt des 25-Jährigen forderte eine Freiheitsstrafe, dessen Höhe er in die Hände des Gerichtes legte sowie die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt.
Am Nachmittag dann das Urteil. Der 25-Jährige wurde zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung verurteilt. Einen weiteren Angeklagter verurteilte durch die Richterin wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Zwei Jugendliche im Alter von 15 und 17 Jahren erhielten ein Jahr auf Bewährung. Angesichts der dramatischen Folgen zeigte die Richterin nach Angaben des Bayerischen Rundfunks Verständnis dafür, dass die Urteile in der Öffentlichkeit als verhältnismäßig mild aufgenommen werden könnte. Allerdings sei während des Prozesses nicht mehr feststellbar gewesen, wer für den tödlichen Schlag verantwortlich war, weshalb nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" gehandelt wurde.
Eine Entscheidung, die der Großvater des Toten nicht nachvollziehen kann. "Von meinem emotionalen Empfinden ist diese Urteilshöhe, auch wenn es Jugendliche sind, eine Watsche oder ein Schlag ins Gesicht", äußert sich Norbert Pree. "Unser Junge liegt oben in der Urne am Friedhof und die Jungen sitzen das auf einer Arschbacke ab." Er kritisierte, dass sich das Gericht nur mit den Befindlichkeiten der Täter, aber nicht der Opfer beschäftigt habe. Auch der Anwalt der Mutter kritisierte die Entscheidung, zumal von Reue bei den Angeklagten nichts zu spüren gewesen sei. Ob er oder die Staatsanwaltschaft jedoch in Revision gehen wird, ist unklar.