15.08.2018 - Hetzles - News Nr.: 13943
„Tragt Fahrradhelme – es kann Leben retten!“
Von tiefstehender Sonne geblendet – 19-jähriger Autofahrer kreuzt beim Abbiegen Spur von Rennradfahrer – „Radler trug glücklicherweise einen Sturzhelm“ – 38-jähriger nach Kollision mit Windschutzscheibe trotzdem lebensgefährlich verletzt – Gutachter soll genauen Unfallhergang klären

© NEWS5 / Merzbach

Sonnenstrahlen in einem ungünstigen Winkel sind eine Gefahr im Straßenverkehr, wie ein Unfallgeschehen am Mittwochabend (15.08.2018) wieder zeigte. Hier trug ein 38-Jähriger Fahrradfahrer lebensgefährliche Verletzungen davon, nachdem ein 19-Jähriger mit seinem BMW beim Abbiegen seine Spur kreuzte. Die Polizei weiß um die Gefahr und rät: „Gerade zu dieser Jahreszeit muss man eben noch vorsichtiger im Straßenverkehr agieren“.

Ein 19-Jähriger Autofahrer war mit seinem BMW auf der ST2243 von Neunkirchen am Brand kommen (Lkr. Forchheim) unterwegs und wollte die Abzweigung nach Ebersbach nehmen. Aufgrund der tiefstehenden Sonne, so die ersten Ermittlungsergebnisse, übersah er dabei einen Rennradfahrer, welcher aus Richtung Ebersbach kam und kreuzte seine Spur, wodurch sich eine Kollision nicht mehr vermeiden lies. Der Radler krachte gegen die Windschutzscheibe und kam anschließend neben der Fahrbahn zum Liegen. „Der Radler trug glücklicherweise einen Sturzhelm“, erklärt Jonas Lulei von der Polizeiinspektion Forchheim. „Trotz allem hat er Kopfverletzungen davon getragen – ohne wäre das noch schlimmer ausgegangen“, so Lulei weiter. „Ich kann nur an alle appelieren: „Tragt Fahrradhelme – es kann Leben retten!“. Ob es in diesem Fall auch so ist, ist allerdings noch ungewiss: „Hoffen wir, dass es auch in diesem Fall so ist“. Der lebensgefährlich Verletzte kam zur weiteren Behandlung mit einem Rettungshubschrauber in ein Klinikum.

Vorsicht im Straßenverkehr ist dem Polizeiobermeister wichtig. "Was ganz wichtig ist ist die Geschwindigkeit zu begrenzen, gerade wenn man die Sicht nicht hat. Es ist ja auch in der StVO festgeschrieben“, erklärt er. Zur Klärung der genauen Unfallursache hat die Staatsanwaltschaft allerdings einen Gutachter hinzugezogen, der die Beamten bei ihren Ermittlungen unterstützt. Es entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 5.000 Euro.

Hinweis: In einer früheren Version wurde das Alter des Radfahrers mit 54 Jahren angegeben. Diese Information stammte von der Polizei vor Ort. In einer Pressemeldung wurde das Alter nun auf 38 Jahre korrigiert.


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