04.05.2017 - Nürnberg - News Nr.: 11149
Kommt eine Drohne geflogen
Neue Regelungen macht gewerbliche Flüge mit Drohnen fast unmöglich - Copter-Piloten beklagen großes Chaos bei zuständigen Behörden - Viele Firmen sehen sich in Existenz gefährdet - Für Flüge über Wohngebiete bedarf es die Erlaubnis jedes einzelnen Hausbesitzers

© NEWS5 / Pieknik

Es ist der schönste Tag in ihrem Leben. Ein Brautpaar hat seine ganze Familie zu ihrer Hochzeit geladen. Um auch für die Nachwelt diesen Moment festzuhalten, haben sie einen professionellen Fotografen gebucht. Dieser wirbt auf seiner Seite mit spektakulären Luftaufnahmen, welche die Feierlichkeiten in einem ganz besonderen Licht erscheinen lassen. Doch am Tag aller Tage erscheint er statt mit einer Drohne nur noch mit einer Trittleiter - denn der Aufstieg wurde ihm verwehrt.

Ortswechsel. Stolz will ein Immobilienmakler sein neues Objekt ablichten lassen. Nach jahrelanger Bauzeit soll mit dem modernen Bau nach potentiellen Mietern gesucht werden. Als ideal erweisen sich hierbei Fotos aus der Luft. Doch anders als bei Flugzeugen können Drohnenpiloten nun nicht mehr aufsteigen. Denn sie besitzen zwar die Erlaubnis vom Auftraggeber, doch dies reicht heutzutage nicht mehr. Weil sie über ein Wohngebiet fliegen müssen, bedarf es der schriftlichen Zustimmung sämtlicher Hausbesitzer, über die das Fluggerät schweben könnte.

Am 7. April 2017 ging die neue Drohnen-Verordnung in Kraft. Jetzt, vier Wochen später, schlagen professionelle Copter-Piloten Alarm. Zwar begrüßen sie, dass nun keine Unterscheidungen zwischen privaten und gewerblichen Fliegern mehr gemacht wird und nun einheitliche Regelungen gelten. Doch in ihren Augen ist die neue Richtlinie deutlich über das Ziel hinaus geschossen. "Die neue Verordnung ist sinnvoll, aber wir haben das Problem, dass diese mit Ausnahmeregelungen versehen ist, die von den Ämtern aber nicht erteilt werden. Dies kommt einem Berufsverbot gleich", beklagt sich Drohnenpilot Bernd Preis. Anfragen von Kunden müssen nun penibel geprüft und oftmals abgesagt werden.

Als besonders problematisch erweisen sich die neuen Abstandsregelungen. Die besagen, dass sich Drohnen nur noch auf 100 Metern an Menschenmengen, Verkehrswege und Unglücksschauplätze nähern darf. Zwar gibt es explizite Ausnahmeregelungen, aber die werden so gut wie nicht erteilt. "Diese werden aktuellen von den meisten Landesluftfahrtämtern nicht oder sehr schwer erteilt. Denn das wirtschaftliche Interesse eines gewerblichen Unternehmens wird nicht als wichtiger Grund angesehen. Wir haben jetzt schon das Problem, dass uns viele Unternehmen anrufen oder schreiben und erklärt haben, dass Aufträge, die bestanden haben, nicht durchgeführt werden konnten, weil es nach der neuen Verordnung nicht mehr möglich ist, über bewohntes Gebiet zu fliegen", beklagt sich Christoph Bach vom Bundesverband der Copter Piloten in Köln. Das ganze nimmt nun abstruse Züge an. Wenn ein bestimmtes Objekt fotografiert werden soll, dafür aber andere Häuser überflogen werden müssen, dann muss nun jeder einzelne Besitzer oder Bewohner schriftlich und im Vorfeld um Erlaubnis gefragt werden. Filmaufnahmen sowohl für TV-Produktionen oder auch Privatkunden sind damit nahezu unmöglich geworden.


Daher habe man eine Petition ins Leben gerufen, mit der die Politik auf die Problematik aufmerksam gemacht werden soll. Unterstützung bekommt man dabei auch vom Deutschen Journalistenverband, der ebenfalls Schwierigkeiten für Journalisten bei ihrer Arbeit meldet.

Die zuständigen Luftfahrtämter sind derzeit anscheinend mit der neuen Regelung überfordert und nur schlecht informiert. Dies führt zu einem Stau von Anträgen, einer tendenziell vorzeitigen und unnötigen Ablehnung und Existenzängsten bei denen, die eigentlich von der Neuverordnung profitieren sollten. "Die Intension war es, die Sicherheit weiter zu fördern durch die neue Regulierung", so Bach, was auch gelungen sei, da der Aufstieg auf mit kleinen Flugobjekten nicht mehr ohne weiteres möglich sei. Aber diese Sicherheit sei auf Kosten derjenigen entstanden, die sich bislang auch an die Spielregeln gehalten haben.

"Die linke Hand weiß nicht, was die rechte macht", kritisiert Preis. "Ab Herbst soll die Prüfung kommen. Es kann uns keiner sagen, wo und wann wir diese machen können und was sie vor allem kostet ", pflichtet ihm Drohnenpilot Axel Köppen bei. Und so können auch die Profis nur ins Blaue planen und behalten ihre Copter vorerst lieber am Boden. Wirklich profitieren, tun nun vor allen Dingen Rettungskräfte. Die Feuerwehr Abensberg hat als bislang erste im Landkreis Kelheim eine Drohne angeschafft und nutzt diese bereits regelmäßig. "Wir sind in der Lage, große oder gefährliche Einsatzstellen schnell zu erkunden und einen ersten Lageüberblick visuell zu bekommen. Die Drohne war einmal im Großeinsatz beim Unglück auf der Donau, als sich Passagierschiff quer stellte", berichtet Kommandant Konrad Bauer. Anders als seine gewerblichen Kollegen darf er als Pilot über Unglücksstellen fliegen, Ausnahmeregelungen werden für Hilfsorganisationen nicht benötigt.


Redaktioneller Hinweis: Trotz mehrfacher Anfragen sahen sich die zuständigen Ämter nicht in der Lage, einen behördlichen O-Ton zu diesem Fall zu geben!


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