Ein Mann soll in Zwiesel aus sexuellen Motiven zwei Frauen aus seinem Haus getötet haben. Als er die Leiche der zweiten Frau gerade versteckt hatte, suchte deren Freund nach ihr. Laut Anklage hat er auch ihn umgebracht.
Am heutigen Donnerstag (01.10.26) beginnt vor dem Landgericht Deggendorf der Prozess gegen den 39 Jahre alten Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm dreifachen Mord vor. Laut Julia Schindler, Richterin und Pressesprecherin des Landgerichts, sieht die Anklage vier Mordmerkmale als erfüllt an. Bei beiden Frauen soll der Mann zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gehandelt haben, bei der zweiten Frau und ihrem Lebensgefährten grausam und beim Lebensgefährten, um eine Straftat zu verdecken. Heimtückisch soll er in allen drei Fällen gehandelt haben. Der Mann saß zunächst in Österreich in Auslieferungshaft, inzwischen ist er in Untersuchungshaft.
Das erste Opfer soll der Angeklagte nach der Tat zerteilt haben. Laut Anklage schnitt er der Frau mit einem großen Küchenmesser beide Beine und den rechten Arm ab. Den Torso samt Kopf soll er in Plastikplanen und Müllsäcke gewickelt im Kühlschrank gelagert haben, den Arm im Gefrierfach. Die Beine soll er in einer blauen Sporttasche mit dem Fahrrad in ein etwa drei Kilometer entferntes Waldstück gebracht haben.
Laut Anklage holte der Mann die beiden Nachbarinnen im Abstand von gut zwei Wochen in seine Wohnung. Die erste Frau kam am 29. Juni 2025 nach einem Streit mit ihrem Freund zu ihm. Die beiden sollen Alkohol, Marihuana und Pregabalin konsumiert haben. Als die Frau auf dem Sofa eingeschlafen war, soll er sie aus sexueller Lust gewürgt und mit einem Ladekabel erdrosselt haben.
Am 16. Juli 2025 hatte die zweite Nachbarin nach einem Schmorbrand keinen Strom mehr in ihrer Wohnung und bat den Mann um Hilfe. Weil er den Strom nicht wieder einschalten konnte, nahm er sie mit zu sich. Um 22.56 Uhr schrieb sie ihrem Freund: „Bin beim Martin es hat gebrannt.“ Es war ihre letzte Nachricht an ihn. Erneut soll der Mann aus sexuellem Verlangen getötet haben. Er soll die Frau mit einer Bierflasche und einem Hammer angegriffen und ihr schließlich Frischhaltefolie um den Kopf gewickelt haben, bis sie erstickte.
Danach soll er die Leiche in eine für Geschlechtsverkehr geeignete Stellung gebracht haben. Als der Freund der Frau an seiner Wohnungstür klopfte und rief, soll er die Tote im Bettgestell versteckt und das Blut aufgewischt haben. Um 0.22 Uhr öffnete er dem Mann die Tür. Während sie sprachen, klingelte in der Wohnung das Handy der Frau. Laut Anklage fürchtete der Angeklagte, entdeckt zu werden. Er soll dem Lebensgefährten in dessen Wohnung gefolgt sein und ihn dort unter anderem mit demselben Hammer erschlagen haben.
Für Mord sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Ordnet das Gericht zusätzlich Sicherungsverwahrung an, käme der Angeklagte auch nach Verbüßung der Strafe nicht frei. „Das bleibt der Verhandlung abzuwarten“, sagte Schindler. Das schriftliche Gutachten eines Sachverständigen hat vor Prozessbeginn keine Einschränkung der Schuldfähigkeit ergeben. Laut Schindler bleibt aber auch hier der Prozess abzuwarten. Als Zeugen sollen unter anderem die Polizeibeamten aussagen, die die Leichen gefunden haben.
Das Gericht hat insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird voraussichtlich im November erwartet. Verteidigt wird der Angeklagte von Rechtsanwalt Stefan Rothneichner. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung .
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