Rund zehn Monate nach dem tragischen Badeunfall zweier kleiner Schwestern am Schweinfurter Baggersee hat am Freitagmorgen (22.05.2026) vor dem Amtsgericht Schweinfurt der Prozess gegen die Eltern begonnen. Die 33 und 39 Jahre alten Angeklagten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht verantworten.
Die beiden Mädchen im Alter von sechs und sieben Jahren waren am 14. August 2025 beim Baden im See am südlichen Stadtrand von Schweinfurt untergegangen. Badegäste hatten zunächst einen Schwimmflügel und anschließend eines der Kinder regungslos im Wasser entdeckt. Ein weiterer Helfer fand kurz darauf auch die jüngere Schwester unter der Wasseroberfläche. Beide Kinder wurden noch vor Ort reanimiert und in Kliniken gebracht, starben jedoch wenig später an den Folgen des Unglücks.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten die Mädchen nicht schwimmen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Eltern ihre Kinder mindestens zehn bis 15 Minuten lang unbeaufsichtigt gelassen hatten. Laut Obduktion befanden sich die Schwestern mindestens zehn Minuten unter Wasser.
Update 12 Uhr: Bereits nach wenigen Stunden fiel das Urteil: Die Eltern der sechs und sieben Jahre alten Mädchen wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Eine Strafe verhängte das Gericht jedoch nicht. Grundlage dafür ist Paragraph 60 des Strafgesetzbuches. Dieser ermöglicht es, von einer Strafe abzusehen, wenn die Folgen der Tat die Verurteilten bereits besonders schwer getroffen haben, hier durch den Verlust ihrer beiden Kinder. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich um ein tragisches einmaliges Fehlverhalten.
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