Am frühen Morgen des Mittwochs (05.11.2025) begannen die Behörden mit intensiven Durchsuchungsmaßnahmen gegenüber der Gruppierung "Muslim Interaktiv". Vorausgehend war ein vereinsrechtliches Verbot, das Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am selben Morgen anordnete. Einige Standorte von "Muslim Interaktiv" in Hamburg waren von den Maßnahmen betroffen.
Hintergrund für das Verbot war das bisher umfangreiche Material des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Mit den Durchsuchungsmaßnahmen erhoffen die Behörden weiteres Beweismaterial beschlagnahmen zu können. Der Innenbehörde der Stadt Hamburg formuliert konkret: "Der Bundesminister des Innern (BMI) hat heute die islamistische Gruppierung Muslim Interaktiv (MI) verboten, da sich deren Zweck und Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten." Besonders auf Social Media verbreitete die Gruppe ihr Gedankengut in knapp formulierten Short-Videos. Auf Instagram erreichten sie bisher knapp zehntausend Follower, auf TikTok sogar fast zwanzigtausend. Zahlreiche junge Personen sollen unter den Anhängern sein. In jüngerer Vergangenheit drehten sich die Inhalte vor allem um den Konflikt in Gaza, mit Kritik gegenüber des Verhaltens der deutschen Regierung.
"Muslim Interaktiv ist eine sehr aktive, gefährliche, moderne islamistische Vereinigung, die gerade im Bereich Social Media im Bereich Ansprache von Jugendlichen sehr, sehr aktiv war, auch eine große Reichweite hatte, immer wieder durch Aktionen auf sich aufmerksam gemacht hat", so der Senator für Inneres der Stadt Hamburg, Andy Grote. In ihren Inhalten soll die Gruppierung vermitteln, der Islam würde kollektiv von Deutschland verfolgt werden. Deutsche Muslime sollen sich daher gegen den Staat zur Wehr setzen. "Sie verfolgen damit die Delegitimierung der demokratischen Ordnung und wollen stattdessen eine religiöse, eine islamistische Ordnung errichten", schildert Grote weiter. Oberstes Ziel soll die Errichtung eines Kalifats gegenüber des deutschen Grundgesetzes sein.
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