03.04.2019 - Neudrossenfeld - News Nr.: 15253
Fahrer nicht angeschnallt: Unfall nimmt tödlichen Ausgang
60-jähriger Fahrer stirbt im Krankenhaus - Polizei appelliert an Verkehrsteilnehmer "dementsprechende Sicherungseinrichtungen in den Fahrzeugen zu nutzen" - Mann musste aus seinem Auto durch die Rettungskräfte befreit werden - Angeschnallt hätte der Fahrer nach Polizeiangaben womöglich überlebt - Kontakt zwischen Lkw und Renault löst Unfall aus

© NEWS5 / Merzbach

Eigentlich weiß es jedes Kind: Sobald man mit dem Auto losfährt, muss man sich anschnallen. Der Sicherheitsgurt schützt im Falle eines Unfalls die Insassen. Nicht umsonst gibt es eine Gurtpflicht, die zum Schutz der Fahrzeuglenker eingeführt wurde. In diesem tragischen Fall war der 60-jährige Fahrer eines Renaults jedoch nicht angeschnallt.

Am späten Mittwochnachmittag (03.04.2019) war der behinderte Fahrer mit seinem modifizierten Renault auf der A70 bei Unterbrücklein (Lkr. Kulmbach) unterwegs, als es aus noch ungeklärter Ursache zu einem Kontakt mit einem Lkw gekommen ist. Auf Höhe der Anschlussstelle Kulmbach/Neudrossenfeld krachte der behindertengerechte Renault dann mehrmals in die Leitplanke. Durch den heftigen Aufprall wurde der 60-jährige Fahrer eingeklemmt und schwer verletzt. Erst durch die alarmierten Kräfte der Feuerwehr konnte der Mann befreit werden und wurde noch vor Ort von einem Notarzt behandelt sowie anschließend ins Klinikum nach Bayreuth geflogen.

Dort verstarb er wenig später an seinen schweren Verletzungen. Der beteiligte Lkw-Fahrer blieb unverletzt. Wie die Polizei mitteilte, war der Fahrer des Renaults zum Unfallzeitpunkt vermutlich nicht angegurtet. "Wir appellieren in diesem Zusammenhang dringend an alle Verkehrsteilnehmer dementsprechende Sicherungseinrichtungen in den Fahrzeugen zu nutzen", erklärt Werner Weismeier von der Verkehrspolizei Bayreuth. "Wir müssen aber davon ausgehen, wenn er angeschnallt gewesen wäre, wäre es vermutlich nicht zu diesen tödlichen Verletzungen gekommen", erzählt Weismeier weiter.

Zur Klärung der Unfallursache wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Gutachter an die Einsatzstelle gerufen. Er übernahm gemeinsam mit der Polizei die Unfallaufnahme. Insgesamt entstand ein Sachschaden von circa 15.000 Euro. Die A70 war in Richtung Bayreuth immer wieder voll gesperrt worden.


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