Es war eine Tat, die nicht nur Passau in einen Schockzustand versetzte. Am Abend des 16. Aprils starb der gerade einmal 15 Jahre alte Maurice nach einer Prügelei. Der Jugendliche wollte einen Streit mit einem 16-jährigen Kontrahenten im "1 gegen 1" austragen und verabredete sich dazu in einem Durchgang nahe einer Einkaufspassage. Über WhatsApp und andere soziale Medien sprach sich der angekündigte Kampf jedoch schnell rum, sodass insgesamt 20 Personen um 18 Uhr am Ort des Geschehens eintrafen.
Doch diese blieben nicht nur Zuschauer, sondern griffen teilweise aktiv in den Streit ein. Insgesamt vier Männer sollen, so die Auffassung der Staatsanwaltschaft, schließlich auf den 15-Jährigen eingeschlagen und eingetreten haben. Auch, als dieser bewusstlos zu Boden ging, hörten sie nicht auf. Als ein Notarzt wenig später am Tatort eintraf, konnte dieser Maurice nicht mehr retten. Eine spätere Obduktion ergab, dass das Opfer an seinem eigenen Blut erstickt sei.
Am heutigen Donnerstag (08.11.2018) stehen nun insgesamt sechs Beklagte vor Gericht. Neben den vier Schlägern werden auch zwei Männer angeklagt, welche das Treffen organisatorisch eingeleitet und teilweise beim Kampf nicht aktiv dazwischen gegangen sind.
Wegen dieses Sachverhalts legt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten, die zwischen 15 und 25 Jahre alt sind, insbesondere Körperverletzung mit Todesfolge zur Last, wobei es sich bei einem der Angeklagten insoweit um Beihilfe gehandelt habe. Außerdem sollen sich alle Angeklagten zugleich der Beteiligung an einer Schlägerei schuldig gemacht haben, einer der Angeklagten darüber hinaus der versuchten Nötigung.
Hinsichtlich zweier Angeklagter erhebt die Staatsanwaltschaft noch weitere Tatvorwürfe: Einer der Angeklagten soll bei seiner Festnahme einen tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen begangen haben; ein weiterer Angeklagter soll bei einer anderen Gelegenheit eine Schusswaffe geführt und durch eine weitere Tat eine gefährliche Körperverletzung begangen haben.
Für das Verbrechen einer Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz für erwachsene Straftäter Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren vor. Für die jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten gelten abweichende Regeln. Es wurden bislang zwölf Hauptverhandlungstermine festgesetzt.