23.07.2018 - München-Flughafen - News Nr.: 13799
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Zoll am Münchner Flughafen nimmt Fluggäste genau unter die Lupe - Stichprobenartig ziehen Beamte Reisende heraus - Urlaubserinnerungen können teuer werden - Vom verpackten Fisch über Cobras im Reisschnaps bis zum ausgehöhlten Elefantenfuß ist alles dabei - Zoll gibt wichtige Tipps, wie die Urlaubsreise nicht im Desaster endet

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Deutschland ist im Ferienmodus. Mit Bayern und Baden-Württemberg starten Ende dieser Woche die letzten Bundesländer in die langen Sommerferien und damit die Menschen gerne auch in ferne Länder. So mancher Urlauber möchte dabei nicht nur schöne Erinnerungen, sondern vielleicht auch ein Andenken mitnehmen. Allerdings landen nicht immer diese Mitbringsel im heimischen Regal, sondern oft auch in der Asservatenkammer des Zolls.

Am Münchner Flughafen herrscht an diesen Tagen Hochbetrieb. Für Marie-Ingrid Müller und Christoph Otto vom Zollamt bedeuten die Sommerwochen besonders viel Arbeit. Mit wachsamen Augen stehen sie am Ende des Sicherheitsbereichs und beobachten die Reisenden. Viele von ihnen wählen den grünen Ausgang, geben also an, in ihren Koffern keine anmeldepflichtigen Waren dabei zu haben. Ob das so stimmt, prüfen die Zollbeamten stichprobenartig.

Otto zieht eine afrikanische Reisende aus dem Verkehr. Mit einem landestypischen Umhang bekleidet und mehreren Koffern im Gepäck war sie auf dem Weg durch den Ausgang. Nur Gewürze und Fische habe sie dabei, gibt sie in der Befragung an. "Fisch? Na, das wird ja gut riechen", ahnt der Kontrolleur übles. Nach einer Sichtkontrolle macht er sich an mehrere eng-verpackte Päckchen, die im Koffer liegen. Mit einem Messer schlitzt er die Hülle auf und findet getrockneten Fisch im Inneren, der legal eingeführt werden darf. "Ich sage immer, dass die dich kontrollieren, weil sie sich um deine Gesundheit sorgen", lobt Osadebe 'Nkechi' Nkemelilim die Kontrolle. "Ich habe gesehen, wie sie eine afrikanische Marmelade öffneten und Drogen fanden. Da bin ich glücklich, dass sie dich kontrollieren."

Ähnlich sieht das auch Bradshaw Branch aus Dover: "Wenn ich was dabei gehabt hätte, was ich nicht dabei gehabt haben sollte, dann hätten die mich geschnappt", erklärt der 63-Jährige schmunzelnd, nachdem Christoph Otto seinen Koffer durchleuchtet und nichts auffälliges gefunden hatte, außer einer größeren Menge Bargeld. "Die machen einen guten Job, da bin ich mir sicher."

Wie gut sie ihren Job machen, zeigt ein Blick in die Asservatenkammer. "Mein makaberstes Exponat ist ein Elefantenfuß, der sowohl als Schemel, als auch als Regenschirmständer dient", deutet Marie-Ingrid Müller auf das auffällige Stück. "Die Strafe hierfür kann bis zu einem fünfstelligen Geldbeitrag ausfallen." Doch auch weniger große Stücke fallen den Zollhütern auf. Von Pelzen über Schildkrötenköpfe bis zu Cobras, die in Reisschnaps liegen, ist alles dabei. "Ihnen spricht man eine Anti-Aging-Wirkung oder auch Potenzsteigerung zu", schüttelt sie leicht den Kopf.

Auch wenn es theoretisch jeden treffen kann, wissen die Beamten genau, wen sie kontrollieren. "Wir schauen, woher die Reisenden herkommen. Das erkennt man an dem Label an ihrem Koffer", so Otto. So gibt es bestimmte Länder, wo die Trefferquote höher ist. "Aus der Karibik kommen die Riesenmuschel oder Korallenstücke her. Der Reisschnaps ist aus dem asiatischen Raum, Elefantenprodukte eher aus dem afrikanischen", führt Müller aus. Einfacher Tipp: Wer auf dem Touristenmarkt für manche Dinge mehr zahlen muss, als für andere ausgestellte Ware, der sollte wachsam sein, dass es sich um ein pflanzliches, tierisches oder geschütztes Produkt handeln könnte.

Um zu verhindern, dass das eigentlich entspannte Urlaubsende in einem Fiasko gipfelt, für den hat der Zoll einige Ratschläge parat: "Wir haben eine Zoll-App, da sind sämtliche Freimengen hinterlegt. Man kann uns aber auch anrufen oder am Flughafen hängen überall auch Tafeln, wo die Reisefreimengen draufstehen", erklärt Otto. Hier finden Reisende auch Informationen, wann kubanischer Rum zu viel des Guten ist. Denn der Zoll stellt auch klar: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"


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