19.05.2015 - Neuburg - News Nr.: 6609
Fahrverbot wegen Blaulichtfahrt
Notarzt bekommt Strafbefehl

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Seit 23 Jahren ist Dr. Alexander Hatz Notarzt aus Leidenschaft. Über 5.000 Einsätze ist der Notfallmediziner bereits gefahren, saß dabei jedes Mal hinter dem Steuer. Obwohl jede Blaulichtfahrt ein erhöhtes Risiko darstellt, hat er sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und hat weder im Dienst, noch im Privaten je einen Punkt in Flensburg erhalten. Umso erschrockener ist Dr. Hatz, als im Januar 2015 ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt eintrudelte. Zwei entgegenkommende Autofahrer soll er bei einer Einsatzfahrt im April 2014 genötigt haben, so dass diese massiv ausweichen und stark abbremsen mussten. Sechs Monate soll er nun seinen Führerschein abgegeben und 4.500 Euro Strafe zahlen. „Ich bin erst einmal aus allen Wolken gefallen und hielt das für einen Scherz der Kollegen“, ist der Mediziner noch heute fassungslos. Er könne sich an keinerlei gefährliche Situation erinnern. „Sicher kann es sein, dass andere Autofahrer ausweichen mussten. Aber so ist das eben, wenn man mit Blaulicht schnell zu einem Einsatzort fahren muss. Man hat ja nicht einmal Spuren im Bankett entdeckt“, erklärt Dr. Hatz.

Rückblick: Im April 2014 befindet sich der Notfallmediziner bei einem Verkehrsunfall in Neuburg, bei dem ein Kleinkind wiederbelebt werden musste und gerettet werden konnte. Während der Doktor das Kind in der Klinik einliefert, schluckt die zweijährige Magdalena im zehn Kilometer entfernten Karlshuld Sekundenkleber, übergibt sich und droht zu ersticken. Ihre Mutter Susanne wählt den Notruf, wenige Sekunden später wird Dr. Hatz alarmiert. Mit Blaulicht und Martinshorn macht er sich auf den Weg „Sekundenkleber kann zu einer Verlegung der Atemwege führen, was besonders bei Kindern innerhalb kurzer Zeit zum Kreislaufstillstand führen kann“, ist sich der Notarzt der potentiell lebensbedrohlichen Situation des Mädchens bewusst. Auf seiner Einsatzfahrt über die Landstraße überholt er mehrere Autos und trifft nach acht Minuten am Ort des Geschehens ein. Hier hat sich die Situation glücklicherweise schon entspannt, sodass der Doktor das Kind in alle Ruhe untersuchen und Lebensgefahr ausschließen kann.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wirft ihm nun vor, auf gravierende Art und Weise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet zu haben. Daher auch der Strafbefehl, der so in der Region für Helfer bislang einmalig ist. Die Landstraße selbst ist an der betroffenen Stelle weit einsehbar und gerade, zudem seien die Augenzeugenberichte widersprüchlich. „Das hat Konsequenzen für alle, die Blaulicht fahren. So mancher wird jetzt vielleicht das Gaspedal lupfen und nicht mehr so schnell zum Einsatz fahren, wenn er Angst haben muss, vor dem Richter zu landen“, kritisiert Dr. Hatz die Härte des Strafbefehls. Er will gemeinsam mit seinen Anwälten entsprechend Widerspruch einlegen und es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen.

Bis zur endgültigen Entscheidung darf der Notarzt seinen Führerschein zunächst behalten und weiter Rettungseinsätze fahren. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt möchte sich indes trotz mehrfacher Anfragen zu dem Strafbefehl und dessen Hintergründen weder schriftlich noch vor der Kamera äußern.


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