08.07.2016 - Nürnberg - News Nr.: 9798
Urteil im Mokkacreme-Abtreibungsprozess gefallen
Angeklagter muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis

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Einer der Aufsehen erregendsten Prozesse diesen Jahres am Landgericht Nürnberg wird vermutlich heute beendet. Am 21. März 2015 war die schwangere Emanuela R. bei ihrem damaligen Freund Josef V. Nach einem Streit wollten sich die beiden versöhnen, weshalb er als Wiedergutmachung selbstgemachte Mokkacreme mitbrachte. Nachdem Emanuela diese komplett gegessen hatte, verschwand der werdende Vater plötzlich. Nur kurze Zeit später bekam seine Freundin massive Unterleibsschmerzen und wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Die Ärzte konnten jedoch für das Kind nichts mehr tun. Noch im Krankenhaus beendete Josef V. plötzlich die Beziehung, was nicht nur Emanuela, sondern auch ihrer Mutter merkwürdig erschien. Blutuntersuchungen gaben Hinweise darauf, dass sie ein Abtreibungsmittel genommen hatte. Nach längeren Ermittlungen gestand Josef, ihr dieses in die Mokka-Creme gemischt zu haben.
Seit dem Frühjahr wurde der Fall vor dem Landgericht verhandelt. Eigentlich sollte Mitte Mai das Urteil fallen. Doch am letzten Prozesstag überschlugen sich die Ereignisse. Es gab Hinweise darauf, dass es nicht nur bei dem einmaligen Versuch geblieben war, sondern, dass Josef V. bereits die Tage zuvor Sushi und einen Döner mit dem Mittel präpariert hatte. Der Prozess platzte und musste neu aufgerollt werden.
Am Freitag fiel nun das Urteil am Landgericht. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Josef V. seiner Lebensgefährtin das Abtreibungsmittel mit dem Ziel der Tötung des Fötus untergemischt hat. Sie erkannte in der Tat eine erhebliche kriminelle Energie mit einer langen Planung, weshalb sie ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilte. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von vier Jahren, aber deutlich über dem Wunsch der Verteidigung von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Die Seite des Verurteilten prüft nun, ob sie in Revision gehen möchte. Josef V., der sich bereits seit dem geplatzten Prozess im Mai im Gefängnis befindet, wurden noch im Gerichtssaal die Handschellen angelegt und er wieder abgeführt.

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