21.04.2016 - Selb - News Nr.: 9297
Wie gewonnen, so zerronnen
Millionengewinn scheitert an zu spät abgegebenem Lottoschein

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Eigentlich ist Erwin D. zufrieden. Der Rentner erfreut sich bester Gesundheit, hat eine große Familie und führt ein sorgenfreies Leben. Am Mittwoch vergangener Woche feierte er mit seinen Liebsten seinen 70. Geburtstag. Mit Freunden saß er im Café, als einer seiner Begleiter vorschlug, dass er an seinem Geburtstag doch mal Lotto spielen könnte. Gesagt, getan - ein Tippschein war schnell gekauft und ausgefüllt: 2, 13, 17, 35, 36, 49 mit der Superzahl 7.
Am Abend saß er dann vor seinem Fernseher und kontrollierte die Zahlen im Videotext: 2, 13, 17, 35, 36, 49, Superzahl 7. Der Senior wollte seinen Augen nicht trauen, kontrollierte die Zahlen mehrfach, doch sie stimmten komplett überein. Ausgelassen informierte er seine Familie über seinen vermeintlichen Millionengewinn. Adieu schmale Rente, hallo leichtes Leben! 8,9 Millionen Euro Gewinn erwarten ihn am nächsten Morgen, wenn er seinen Tippschein bei der Lottoannahmestelle vorzeigen würde.
Doch aus dem erhofften Geldregen wurde nichts. Als Erwin D. am Donnerstag seinen Gewinn anmelden wollte, folgte die Ernüchterung. Er habe den Tippschein zu spät abgegeben. Um 18:31 Uhr seien seine „Glückszahlen“ im System eingegangen - Annahmeschluss für die Mittwochsziehung war allerdings um 18 Uhr. Sein Lottoschein habe damit immer noch Gültigkeit. Nur leider für die künftigen zwei Ziehungen und nicht für die zurückliegende. Die Überraschung war groß, die Enttäuschung leider auch. „Ich hätte mit dem Geld gerne meine Tochter unterstützt, die unter einer schweren Lungenkrankheit leidet“, gibt sich der Rentner nachdenklich. Dennoch will er nach vorne schauen. Verloren habe er schließlich nichts. Bei Lotto Bayern versteht man die Enttäuschung, könne aber nichts dagegen machen. "Um zu prüfen, ob ein Gewinn vorliegt, wird die Quittung in der Annahmestelle oder bei Lotto Bayern elektronisch eingelesen", teilt Pressesprecher Oliver Albrecht von der staatlichen Glücksspiel-Gesellschaft in München einer Lokalzeitung mit. Danach erfolgt die automatische Mitteilung vom Online-System, ob für den Spielauftrag ein Gewinn vorliegt oder nicht. In diesem Fall habe der Spielauftrag nicht an der Mittwochsziehung vom 13. April teilgenommen. "Somit konnte auch kein Gewinn vorliegen."

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