06.12.2015 - Roding - News Nr.: 8131
Verdacht auf Geflügelpest im Landkreis Cham
Großeinsatz für Einsatzkräfte

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Im Rahmen einer routinemäßigen Monitoring-Untersuchung des Hausgeflügels wurden bei einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Roding (Landkreis Cham) Laborbefunde erhoben, die für eine Infektion der Tiere mit dem Erreger der Geflügelpest sprechen. Nach weiteren Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit (FLI), ergibt sich nach der aktuellen Befundlage ein amtlicher Verdacht auf Geflügelpest. Welcher Typ von Geflügelpest vorliegt, wird derzeit anhand weiterer Laboruntersuchungen am FLI geklärt.

Das Landratsamt Cham hat unverzüglich bereits am Freitag die Sperrung des betroffenen Anwesens verfügt. Da der Erreger leicht auf Tiere übertragbar ist, dürfen weder Tiere noch tierische Produkte aus dem Anwesen verbracht werden. Aus demselben Grund gelten auch für den Personenverkehr im Bereich des betroffenen Anwesens Einschränkungen.

Nach der Geflügelpestverordnung ist schon beim Vorliegen eines Verdachtsfalles aus seuchenhygienischen Gründen die sofortige Keulung des gesamten Geflügelbestandes auf dem Hof durchzuführen. Es handelt sich um einen Betrieb mit ca. 12.900 Tieren (Legehennen, Enten, Gänse und Puten). Das Landratsamt Cham hat die Vorbereitungen zur Tötung in Abstimmung mit dem Betriebsinhaber am Samstag eingeleitet. Die Regierung der Oberpfalz, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind beteiligt.


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