Immer noch ist das Entsetzen in Passau groß, wo am Montagabend (16.04.2018) ein Jugendlicher nach einer Schlägerei im Klinikum verstarb. Gerade in einer Stadt wie Passau hätten die Menschen das nicht erwartet. Woran es liegt, kann sich keiner so recht erklären, doch es herrscht im Allgemeinen eine Fassungslosigkeit.
Die Staatsanwaltschaft hingegen beschäftigt sich intensiv mit der Aufklärung des Falles, bei dem es auch jugendliche Tatverdächtige gibt. Zwar spricht das Jugendstrafrecht lediglich von einer Höchststrafe bis zu zehn Jahren bei Körperverletzung mit Todesfolge, im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht mit einer maximalen Straflänge von 15 Jahren. Das Prozedere jedoch unterscheidet sich nicht, denn auch bei jugendlichen Tatverdächtigen ist eine Untersuchungshaft möglich.