22.04.2017 - Lehrberg - News Nr.: 11089
Katastrophenschutzübung im Landkreis Ansbach
Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und Bayerisches Rotes Kreuz üben das Fahren in der Kolonne

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Eine Katastrophenschutzübung der besonderen Art fand am Samstag (22.04.2017) im Landkreis Ansbach statt. Schwerpunktmäßig fand die Übung für den Katastrophenschutz, die das Landratsamt durchführte, in den Gebieten Insingen, Weidenbach und Lehrberg, sowie in den Städten Feuchtwangen und Herrieden statt. Die Feuerwehr, das Technisches Hilfswerk und das Bayerische Rote Kreuz übten in der Zeit von 8 bis 14 Uhr gemeinsam den Ernstfall. Dabei ging es nicht nur darum, die Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen perfekt aufeinander abzustimmen, sondern auch darum das Fahren in der Kolonne zu üben. Dafür wurden im Landkreis Ansbach verschiedene Bereitsstellungsräume angegeben, zu denen die Fahrzeuge sich bewegen mussten. Einer davon war in Lehrberg bei Ansbach.

Als Verbund gilt dabei eine Kolonne von mehr als drei Fahrzeugen. Verkehrsrechtlich sind diese, wenn sie die passende Beflaggung angebracht haben, als ein Fahrzeug zu werten. Dabei müssen alle Fahrzeuge eine blaue Flagge setzen, bis auf das letze, welches mit grüner Flagge fährt. Dadurch lässt sich auch für den Laien ein Verbund schnell erkennen. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang für alle anderen Fahrzeugführer, dass eine Kolonne gewissen Verkehrsregeln unterlegen ist. Innerorts fährt der Verband nicht schneller als 40 km/h fahren und außerorts und auf Autobahnen liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit meist bei 60 bis 70 km/h. Dabei richtet sich die Höchstgeschwindigkeit nach dem langsamsten Fahrzeug. Das Überholen einer Kolonne ist nur dann gestattet, wenn es auf einmal möglich ist. Einscheren zwischen den Fahrzeugen ist nur in Notfällen erlaubt. Genauso verhält es sich mit anderen Situationen. Hat beispielsweise das Führungsfahrzeug Vorfahrt, so gilt diese auch für alle weiteren Fahrzeuge einer Kolonne.


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