25.01.2017 - Würzburg - News Nr.: 10681
Verschmähte Liebe führt zu versuchtem Mord
Ex-Freundin in Schlosspark gelockt und niedergestochen - Heute Gerichtsurteil

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Eine grausige Bluttat erschütterte Anfang Januar 2016 die Menschen in Unterfranken. Am Morgen des 5. Januars fanden Spaziergänger eine junge Frau lebensgefährlich verletzt auf und alarmierten die Rettungskräfte. Mit schwersten Stichverletzungen wurde die damals 21-Jährige in eine Klinik gebracht, wo sie lange Zeit um ihr Leben kämpfte. Sofort nahm die Polizei die Ermittlungen auf und konnte einige Tage später bereits Erfolge vermelden: so nahmen die Beamten Rene S. fest, den Ex-Freund des Opfers, der gemeinsam mit Stefano A. für die Bluttat verantwortlich gewesen sein soll. Seit September standen beide vor Gericht, am heutigen Donnerstag (26.01.2017) soll das Urteil fallen.
Demnach haben die beiden Männer das spätere Opfer, unter dem Vorwand eines Gesprächs, per WhatsApp abends in den idyllischen Schlosspark von Wiesentheid gelockt. Als die ahnungslose Studentin in der Dunkelheit beim Treffpunkt an einer Trauerweide erschien, trat Rene S. aus dem Schatten hervor und stach mit einem Messer mehrfach auf seine Ex-Freundin ein. Verschmähte Liebe gibt er nachher vor Gericht als Motiv an. Immer an seiner Seite sein Kumpel Stefano, der kommentarlos die Ereignisse beobachtet. Mit schwersten Verletzungen lassen die Männer die Frau blutend im Park zurück - beide gehen davon aus, dass sie die Nacht bei Temperaturen unter null Grad nicht überleben wird. Doch die Frau kämpft und wird am Morgen des Folgetages gegen 9 Uhr von einem Spaziergänger gefunden. Erst nach einem halben Jahr ist sie vernehmungsfähig und schildert die grausigen Details. Die Spuren der Tat sind noch für immer sichtbar: die heute 22-Jährige ist vom Hals abwärts gelähmt und konnte ihre Aussage vor dem Gericht nur per Videoschaltung tätigen. Immer wieder sei der Angeklagte in früheren Jahren negativ aufgefallen. Er neige zu Tobsuchtsanfällen, sei schlecht in der Schule gewesen und habe die Schuld immer bei anderen gesucht, so die Experten. Seit Herbst 2015 sei er wegen Depressionen in Behandlung gewesen.
Am heutigen Donnerstag fiel nun das Urteil am Landgericht Würzburg. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Haupttäter 14 Jahre Haft, sein Kumpane soll für neun Jahre in eine Erziehungsanstalt. Bei ihm hatte ein Gutachter eine Entwicklungsstörung festgestellt, weswegen er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden soll. Die Verteidigung war indes anderer Meinung und sah in dem Messerangriff nur einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung - weswegen sechseinhalb und viereinhalb Gefängnisjahre Strafe angemessen wären.

AKTUALISIERUNG

Für große Irritationen sorgte das Verhalten einer Schöffin, die am Montag, wenige Tage vor der Urteilsverkündung. In einer Mail an einen lokalen Radiosender bot sie ihre Bereitschaft an, nach der Urteilsverkündigung eine Spendenaktion für das Opfer zu organisieren und der Presse Rede und Antwort zu stehen. Hiermit könnte sie als befangen gelten, weshalb der Prozess kurz vor der Urteilsverkündung zu platzen drohte. Um dem Opfer eine erneute Aussage zu ersparen, traten die beiden Angeklagten von diesem Recht der Stellung eines Befangenheitsantrages zurück. In kurzen Stellungnahmen kritisierten die Anwälte der Angeklagten aber das Verhalten der Schöffin massiv.
Nachdem aufgrund dieser Umstände noch einmal die Beweisaufnahme geöffnet werden musste, entschied das Gericht letztendlich, dass der Hauptangeklagte zu elf Jahren Haft nach Jugendrecht verurteilt werden soll. Sein Freund wurde zu siebeneinhalb Jahre Gefängnis sowie die Einweisung in eine Erziehungsanstalt verurteilt. Zudem müssen ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro an das Opfer zahlen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden Männer das Opfer unter einem falschen Vorwand in den Park gelockt hatten, um es dort umzubringen.

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