24.11.2016 - Untermerzbach - News Nr.: 10398
Fahrlässige Todesfälle in Altenheim
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Totschlag

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Bereits seit längerem wurde gegen Verantwortliche der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf ermittelt. Grund dafür waren zwei Strafanzeigen im Mai und Juni diesen Jahres. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Heute Vormittag (24.11.2016) fuhren dann durchsuchten Beamte der extra eingerichteten Ermittlungskommission Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt am Schloss Gleusdorf der in Untermerzbach (Lkr. Haßberge) vor. Mit in der Tasche hatten sie Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt fünf Objekte. Zudem wurden zwei Haftbefehle vollstreckt, wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags. Diese wurden von der Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Bamberg gegen die Geschäftsführerin und den Pflegedienstleiter beantragt. Die beiden Personen werden nun dem Haftrichter vorgeführt.

Zu Grunde gelegt wurde den Durchsuchungsbeschlüssen und den Haftbefehlen unter anderem auch der Vorwurf des Austausches von Medikamenten, unangemessene Sanktionen gegenüber Heimbewohnern sowie verschiedene kleinere Vermögensdelikte. Zeugenaussagen wurden zu diesen Verdachtsfällen bereits im Vorfeld aufgenommen. Akut wurden zusätzlich Anfang November dieses Jahres Vorwurfe geäußert, dass eine fehlerhafte medizinische Versorgung bzw. eine unterbliebene ärztliche Behandlung oder die unterbliebene Einweisung von Heimbewohnern ins Krankenhaus zu Todesfällen geführt haben soll. Ein Heimbewohner soll nach einem Sturz über mehrere Tage ohne ärztliche Versorgung gewesen, obwohl sich sein Gesundheitszustand rapide verschlechterte. Am Krankenhaus konnten Ärzte nichts mehr für den Mann tun, er verstarb aufgrund einer Gehirnblutung. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Hinweise auf weitere Todesfälle in dem Heim, die möglicherweise bewusst herbeigeführt wurden.

Die Beamten stellten nicht nur im Seniorenheim Behandlungsunterlagen und Dienstpläne sicher, sondern führten auch Durchsuchungen bei einem Arzt durch, der für das Seniorenheim tätig war. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass er absichtlich Todesbescheinigungen gefälscht habe und einen „natürlichen Tod“ attestiert habe, sodass es zu keinen Obduktionen oder Kripoermittlungen kommen konnte, die sonst von Amtswegen eingeleitet worden wären. Hier wurden Patientenunterlagen der betreffenden Heimbewohner sichergestellt. Eine ehemalige Mitarbeiterin äußerte sich unter der Hand, dass in dem Heim teils chaotische Zustände herrschten und Patienten tagelang ungewaschen im Bett lagen. Diese Aussagen sind jedoch nicht offiziell bestätigt. Das Heim sei bis zur Anzeigenstellung noch nie negativ aufgefallen, so die Behörden. Die Staatsanwaltschaft zog zur weiteren Klärung einen rechtsmedizinischen Sachverständigen hinzu.

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